Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21.02.2012


§ 1: Geltung

1.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen (im Folgenden Vertragsgegenstand genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Regelungen, die für einen individuellen Vertrag nicht gelten sollen, müssen im einzelnen im Individualvertrag aufgeführt werden.

Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers und/oder Auftraggebers (im Folgenden Kunde genannt) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

1.2. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den kaufmännischen Verkehr enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Kaufmann, wenn der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


§ 2: Vertragsabschluß

2.1. Eine Bestellung, die vom Kunden unterzeichnet oder anderweitig verbindlich abgegeben wird, ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung der Auftragsbestätigung, auch auf elektronischem Wege, der Rechnung oder durch die Auslieferung des Vertragsgegenstandes erklärt werden.

2.2. Sollte ein bestimmter Artikel oder eine bestimmte Leistung nicht lieferbar sein, liefern wir dem Kunden nach Rücksprache einen qualitativ und preislich gleichwertigen Vertragsgegenstand (Ersatz-Vertragsgegenstand).

2.3. Sollte ein bestellter Vertragsgegenstand oder Ersatz-Vertragsgegenstand nicht lieferbar sein oder der Kunde den Ersatz-Vertragsgegenstand ablehnen, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Über die Nichtlieferbarkeit werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Hat der Kunde bereits eine Gegenleistung erbracht, werden wir diese dem Kunden unverzüglich erstatten. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen.


§ 3: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

3.1. Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluß eines Vertrages, der zwischen uns und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Waren.

Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluß eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Sollte der Verbraucher zur Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen Kreditvertrag mit uns abgeschlossen haben, ist er auch an die auf den Abschluß des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.

Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach §361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorliegen eines Kreditvertrages ggf. zusätzlich nach §4 des Gesetzes über Fernabsatzverträge vom 27. Juni 2000. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 EUR hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entsprochen hätte.

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenpezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat.

§ 4: Preise

4.1. Die vereinbarten Preise zum Vertragsgegenstand verstehen sich ab OrgaClin Services UG (haftungsbeschränkt) ohne Nebenleistungen wie Installation oder Schulung. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Sollten besondere Verpackungen erforderlich werden (z.B. serienmäßige Verpackungen), gehen die hierfür anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern. Eine fracht- und kostenfreie Versendung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.2. Zahlungen haben innerhalb der gesetzlichen Frist rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; alle tatsächlichen Einziehungsspesen können berechnet werden.

4.3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen.

4.4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruht. Gegenforderungen können vom Kunden nur dann aufgerechnet werden, wenn sie entweder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4.5. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht - auch soweit es auf dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruht - nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


§ 5: Lieferung

5.1. Alle Angaben zu Lieferterminen seitens der Hamburg stellen lediglich unverbindliche Schätzungen dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

5.2. Können wir eine vereinbarte Lieferfrist auf Grund von höherer Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehenen Hindernissen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht einhalten, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Entsprechendes gilt, falls wir uns beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befinden.

5.3. Beträgt die Dauer einer Lieferverhinderung im Sinne von Ziffer 5.2 mehr als drei Monate, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Beträgt die Lieferverzögerung aus anderen Gründen länger als drei Monate, so ist nur der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, daß er uns schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

5.4. Wir sind jederzeit zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, die von uns sofort in Rechnung gestellt werden können. Tritt nach erfolgter Teillieferung ein Lieferverzug der übrigen Lieferposten ein, so gilt das Rücktrittsrecht aus 5.3 nur für die noch nicht erfüllten Vertragsbestandteile.

5.5. Wir werden durch die Übergabe an einen Transporteur von unserer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen haben. Wir bestimmen den Transporteur unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.

5.6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Gründen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle wird der Kaufpreis mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft fällig. Kosten der Lagerhaltung bei OrgaClin Services UG (haftungsbeschränkt) oder bei Dritten trägt der Kunde. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.

5.7. Eine Transportversicherung werden wir nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

5.8. Auch im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen nach 5.4. berechtigt.


§ 6: Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag behalten wir uns das Eigentum an dem Vertragsgegenstand vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Vertragsgegenstandes berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Schriftform. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

6.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, daß der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.3. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur nach unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung in das Ausland verbringen.

6.4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

6.5. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

6.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

6.7. Im kaufmännischen Verkehr ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.


§ 7: Gewährleistung

7.1. Es ist nach Stand der Wissenschaft und Technik nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu gewährleisten und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. Hierüber herrscht zwischen den Vertragspartnern Konsens.

7.2. Sollten Mängel des Vertragsgegenstandes unter Berücksichtigung von 7.1 auftreten, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir wahlweise berechtigt, den fehlerhaften Vertragsgegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

7.3. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung bestehen nur, wenn der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

7.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Vertragsgegenstandes zu gestatten.

7.5. Die vorstehenden Bestimmungen von 7.1 bis 7.4 gelten entsprechend für solche Ansprüche, die dem Kunden durch Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten im Rahmen des Vertrages entstanden sind. Sofern dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.


§ 8: Haftung und Haftungsbeschränkungen

8.1. Schadensersatzansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die durch die OrgaClin Services UG (haftungsbeschränkt), ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sind auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt ebenso für Schäden aus Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen.

8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OrgaClin Services UG (haftungsbeschränkt) nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftung ist auf den Ersatz typischer, für uns vorhersehbarer Schäden begrenzt und übersteigt nicht den Betrag von 25.000,- EUR pro Schadensfall und 100.000,- EUR für die gesamte Vertragslaufzeit. Wir haften nicht für vertragsuntypische oder für unvorhersehbare Folgeschäden sowie für solche Schäden, die für den Kunden vorhersehbar waren.

8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften und bei einer Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

8.4. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für alle Folgen von Urheberrechts-, Marken- oder Patentverletzungen sowie von wettbewerbswidrigen oder strafrechtlich relevanten Inhalten bei allen mit dem Internet in Zusammenhang stehenden Leistungen wie Domain-Eintragungen und Webseiten-Erstellung. Es liegt in der Pflicht des Kunden sicherzustellen, dass Rechte Dritter sowie geltendes Recht nicht verletzt werden. Entsprechende verbindliche Recherchen werden von uns nicht durchgeführt. Wir behalten uns ausdrücklich vor, im Zweifelsfall die jeweilige Leistung zu verweigern. Hierüber werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Hat der Kunde bereits eine Gegenleistung erbracht, werden wir diese dem Kunden unverzüglich erstatten. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen.

8.5. Der Kunde hat die Pflicht, seine relevanten Daten vor unserer Arbeitsaufnahme auf geeigneten Backup-Medien zu sichern. Für Datenverluste, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, wird eine Haftung ausgeschlossen.


§ 9: Salvatorische Klausel

9.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder in Teilen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültig gewordenen Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.


§ 10: Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

10.1. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Ostseeinbek vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.

10.2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.